Wenn ein Auto ordnungswidrig auf dem Bürgersteig parkt und dann von einem Kind beim Vorbeifahren mit dem Fahrrad beschädigt wird, ist der Autofahrer grundsätzlich selbst schuld. Dies hat das Amtsgericht München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: 331 C 5627/09). In dem verhandelten Fall muss der Falschparker den Schaden an seinem Auto aus eigener Tasche bezahlen, seine Klage gegen die Eltern des Kindes wurde abgewiesen. Denn sie haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt und müssten ihr Kind genaugenommen noch nicht einmal zum Absteigen auffordern. Der Kläger hatte im Juli 2008 seinen Wagen auf einem Gehweg geparkt. Ein 7jähriger Junge verlor beim Vorbeifahren mit seinem Rad das Gleichgewicht und beschädigte dabei den Wagen.
Eine Initiative der Stadt Krefeld in Zusammenarbeit mit der Polizei Krefeld und der Verkehrswacht