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Achtung – Schulkinder unterwegs!

By 23. August 2010Januar 11th, 2021No Comments

Achtung – Schulkinder unterwegs!
Am Montag, den 30. August 2010, beginnt in den Schulen wieder der Unterricht.

Damit startet für die vielen Schulneulinge ein neuer Abschnitt.
Dies gilt natürlich auch im Straßenverkehr. Hier müssen die Kinder nun täglich ihren neuen Schulweg bewältigen. Dabei sind sie mit dem komplexen Verkehrsgeschehen und ihren eigenen eingeschränkten Fähigkeiten schnell überfordert.

Weitere Schüler, die von Grundschulen zu weiter führenden Schulen wechseln, sind auf deutlich längeren neuen Schulwegen mit Fahrrad, Bussen und Bahnen als unsichere und ungeübte Verkehrsteilnehmer auf unsere Rücksicht angewiesen.

Leider zeigt die Unfallstatistik für Krefeld seit einigen Jahren, dass nicht alle Schüler ihren Schulweg wohlbehalten und unbeschadet bewältigen. Allein bei Verkehrsunfällen auf dem Schulweg wurden in den Jahen 2009 und 2010 auf Krefelds Straßen 24 Kinder verletzt. Davon waren 14 der verletzten Schüler Radfahrer.

Folgende Verhaltensweisen haben sich für die Schüler nach wie vor
als besonders gefährlich herausgestellt:

– Abweichen vom empfohlenen bzw. geübten Schulweg
– Unachtsames Verlassen der Gehwege
– Plötzliches, gedankenloses Betreten der Fahrbahn hinter Sichthindernissen
(z. B. parkende Fahrzeuge, Baustellenabsperrungen usw.)
– Benutzung der falschen Straßenseite als Radfahrer
– Fehlerhaftes Abbiegen sowie unachtsames Einfahren in den fließenden Verkehr als Radfahrer

Schulneulinge sollten keinesfalls den Schulweg mit dem Fahrrad
antreten, da es selbst nach der Radfahrprüfung im 4. Schuljahr für Kinder nach wie vor schwierig ist, einfache Verkehrssituationen selbständig zu meistern.

Der hohe Anteil von Unfallbeteiligten bei den Rad fahrenden Schülern ist ein Beweis
dafür, dass diese häufig mit dem komplexen Verkehrsgeschehen überfordert sind.
Am meisten gefährdet ist dabei die Schülergruppe von 10 – 14 Jahren. Hier verleitet die beginnende bzw. eingetretene Pubertät zusätzlich noch zu leicht- sinnigem und übermütigem Verkehrsverhalten.

Verantwortungsvolle Eltern sollten daher unbedingt das Verkehrsverhalten des eigenen Kindes genauer unter die Lupe nehmen, um ggf. mit entsprechenden Maßnahmen eine Verhaltensänderung zu bewirken. Der Helm sollte für Kinder der Jahrgänge bis zur 8. Klasse selbstverständlich sein. Darüber hinaus ist es enorm wichtig, mindestens einmal wöchentlich das Fahrrad des Kindes auf Mängel zu
überprüfen und ggf. zu reparieren. Dies gilt in besonderem Maße für Bremsen und Beleuchtung. Es reicht nicht, die Kinder mit dem PKW zur Schule zu bringen bzw. sie von dort wieder abzuholen.

Kinder müssen den Schulweg und die damit verbundene Gefahren gut kennen. Diese sind ihnen begreifbar und kindgerecht zu erklären. Daher sollte der Schulweg von den Eltern mit den Kindern zu Fuß bzw. zu den weiter führenden Schulen mit dem Fahrrad gut eingeübt werden.

Dazu eignet sich der neue Schulradwegeplan, der an alle Schüler der weiterführenden Schulen verteilt wird.

Die Kinder müssen dabei immer wieder auf die bekannten Gefahrenstellen hingewiesen werden. Durch wiederholtes Abgehen bzw. Abfahren der Strecke muss dort das richtige Verhalten trainiert werden. Sinnvoll ist es auch, die Kinder bei den ersten Schulwegen zu begleiten. Ist eine Anfahrt mit dem Auto
erforderlich, sollen die Kinder nicht zur Fahrbahnmitte aussteigen, sondern an der sicheren Seite, dem Bürgersteig.

An Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene als Verkehrsteilnehmer, sei es nun als Fußgänger, Radfahrer oder motorisierte Verkehrsteilnehmer richtet sich der Appell:

Helfen Sie mit, auch durch Ihr Vorbild, die immer noch hohe Zahl von Kinderun- unfällen zu senken!

Kinder haben im Straßenverkehr nicht die Übersicht und die Sichtweise der Erwachsenen. Schlechte Vorbilder als Fußgänger oder Radfahrer – sei es nun aus
Gleichgültigkeit oder reinem Egoismus – können für Kinder lebensgefährliche Folgen
haben.

An die Kraftfahrer richtet sich die Bitte:

„Fahren Sie langsam – besonders auch nach den ersten Schultagen“.

Als Kraftfahrer hat jeder eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern und das nicht nur weil der § 3 Straßenverkehrsordnung das deutlich vorschreibt.

Denken Sie besonders als Eltern auch daran, die Haltverbotszonen vor den Schulen zu beachten, denn Sie versperren sonst den Kindern mit Ihrem Fahrzeug den Blick auf die Fahrbahn und anderen Fahrzeugführern den Blick auf die Kinder.

Die Polizei wird in den ersten drei Wochen nach Schulbeginn täglich ihren Beitrag zum Schutz auf den Schulwegen leisten, sowie den Eltern mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Bei eventuellen Rücksprachen stehen Ihnen bei der Polizei Krefeld auch die Verkehrssicherheitsberater des Verkehrskommissariat Prävention in der Direktion Verkehr unter Tel. 634-62 70 bis 62 74 gerne zur Verfügung.